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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tools of Innovators GmbH, Stand: 12.3.2018

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern diese Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen sind.
(2)  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, etwa auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen oder auf ein Schreiben, das auf die AGB des Kunden verweist, vorbehaltlos Bezug nehmen.
(3)  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall insoweit Vorrang vor diesen AGB, als sie von diesen abweichende oder entgegenstehende Regelungen enthalten.
(4)  Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder sind per Email vorzunehmen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Aufrechnung, Abtretung

(1)  Unsere Angebote sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich.
(2)  Umfang und Inhalt unserer Leistung (in aller Regel Trainings-,Coachingund Beratungsleistungen) werden jeweils einzelvertraglich festgelegt.
(3)  Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, be-schränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen; uns trifft grundsätzlich keine Verantwortung für die Umsetzung bzw. den Vollzug dieser Leistungen, insbesondere von im Rahmen unserer Leistung erarbeiteten Vorschlägen und Analysen. Unter keinen Umständen stehen wir für die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs als Folge unserer Leistungen ein.
(4)  Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch darauf, dass unsere Leistung durch spezifische Mitarbeiter aus unserem Team durchgeführt wird.
(5)  Wir dürfen zur Durchführung unserer Leistung auch Subunternehmer (insbesondere freiberuflich tätige Coaches) einsetzen, wobei wir einen gleichbleibenden Qualitätsstandard garantieren.

§ 3 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde verpflichtet sich dazu, uns in der erfolgreichen Durchführung unserer Leistung bestmöglich zu unterstützen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für eine reibungslose Durchführung unserer Leistung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere obliegt es (vorbehaltlich anderer Vereinbarung) dem Kunden, für unsere Trainings/Coachings/Beratungen ausreichend große Räumlichkeiten und alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Vergütung, Zahlungsmodalitäten, Auslagen

(1) Unsere Vergütung bestimmt sich nach den Regelungen des jeweiligen Einzelvertrages.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Spesen und Auslagen (insbesondere Reisekosten unserer Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Durchführung unserer Leistung) vom Kunden separat übernommen. Zur Vereinfachung werden Auslagen über uns abgerechnet. Wir behalten uns vor, für diese
Abrechnung einen 15%igen Handling-Aufschlag auf die Nettoreisekosten zu erheben.
(3)  Sämtliche Vergütungsansprüche werden mit Rechnungsstel-lung fällig und sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern sich aus
unserer Rechnung nicht etwas anderes ergibt.
(4)  Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest-gestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Vertraulichkeit

(1)  Wir verpflichten uns, über sämtliche Informationen, Geschäftsund Betriebsgeheimnisse des Kunden, die uns während der Durchführung unserer Leistung bekannt werden und die offensichtlich vertraulich sind oder vom Kunden ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden, auch nach Beendigung unserer Leistung Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung unserer Leistung befasste Dritte bedarf stets der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.
(2)  Sofern wir bei der Durchführung unserer Leistungen gem. § 2 Abs. 6 dieser AGB Subunternehmer einsetzen, werden wir diese im selben Umfang zur Vertraulichkeit verpflichten.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Sofern der Kunde bzw. seine Mitarbeiter während unserer Trainings/Coachings/Beratungen neue Produktideen, Prozesse, Designs, Strategien etc. entdecken oder entwickeln, stehen sämtliche diesbezüglichen Rechte (einschließlich aller Urheberrechte) dem Kunden zu.
(2) Ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Kunde nicht dazu berechtigt, unsere Trainings/Coachings/Beratungen tonoder bildtechnisch aufzuzeichnen. Das Urheberrecht an etwaig ausgegebenem Kursmaterial verbleibt bei uns. Es darf ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, weitergegeben und/oder veröffentlicht werden.

§ 7 Wechselseitige Treuepflichten

(1)  Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Jede Partei hat die andere unverzüglich über sämtliche Geschehnisse zu unterrichten, die während der Dauer der Leistungsbeziehung auftreten und deren Durchführung beeinflussen können.
(2)  Beide Parteien verpflichten sich, die mit der Durchführung des Leistungsverhältnisses befassten Mitarbeiter der jeweils anderen Partei nicht aktiv abzuwerben.
(3)  Beiden Parteien ist es jeweils untersagt, Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Vertragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf einer Sperrfrist von 12 Monaten nach deren letztem Einsatz bzw. deren letzter Beteiligung im Rahmen der Leistung einzustellen oder sonst zu beschäftigen.
(4)  Die gegen die vorstehende Verpflichtung aus Abs. 3 verstoßende Partei ist verpflichtet, der anderen Partei pauschalierten Schadenersatz in Höhe des letzten Brutto-Jahresgehaltes des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen.
(5)  Die Verpflichtung aus Abs. 3 gilt entsprechend für Subunternehmer, die wir gem. § 2 Abs. 6 dieser AGB einsetzen. Diese dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung innerhalb einer Sperrfrist von 12 Monaten ab ihrem letzten Einsatz durch uns im Rahmen der Leistung vom Kunden nicht angestellt oder sonst beschäftigt werden.
(6)  Verstößt der Kunde gegen die Verpflichtung aus Abs. 5, ist er verpflichtet, uns pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Vergütung des Subunternehmers (ohne USt.) zu zahlen, die dieser während der gesamten Sperrfirst des Abs. 5 beim Kunden erhalten hat.

§ 8 Haftung

(1) Für vorsätzlich verursachte Schäden aller Art sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2)  Bei leicht, einfach oder grob fahrlässiger Verursachung von Sachund/oder Vermögensschäden haften wir der Höhe nach beschränkt für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
(3)  Im Falle leicht, einfach oder grob fahrlässiger Schadensverursachung beschränkt sich unsere Haftung
für sämtliche Sachschäden auf einen Betrag in Höhe von insgesamt € 2.000.000,00,
für sämtliche Vermögensschäden auf einen Betrag in Höhe von insgesamt € 100.000,00.
(4)  Die in Absatz 3 aufgeführten Haftungshöchstbeträge sind durch die von uns für unsere gewöhnliche Geschäftstätigkeit abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Wünscht der Kunde höhere Höchstbeträge für unsere Haftung, so hat er uns dies vor der Auftragserteilung mitzuteilen, damit wir den dafür notwendigen Versicherungsschutz gegen Erstattung der zusätzlichen Versicherungsprämie eindecken können.
(5)  Soweit wir im Rahmen des Auftrages technische Auskünfte erteilen oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht ausdrücklich zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6)  Sofern im Rahmen unserer Trainings/Coachings/Beratungen EDV-Tools (z.B. Excel-Tabellen) an den Kunden bzw. seine Mitarbeiter ausgegeben werden, weisen wir darauf hin, dass diese nicht zwangsläufig gegen Änderungen gesichert sind. Unsere Haftung für Schäden, die auf derartigen Änderungen an jenen EDV-Tools zurückzuführen sind, oder für Schäden, die auf ein Bedienungsversagen des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter zurückgehen, ist ausgeschlossen.
(7)  Die vorstehenden Regelungen der Absätze (1) bis (6) gelten für eine etwaige persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang entsprechend.

§ 9 Höhere Gewalt

(1)  Für Ereignisse höherer Gewalt, die uns die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haften wir nicht.
(2)  Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Hierzu gehören insbesondere unvorhersehbare Verzögerungen oder Ablehnungen von Behördenentscheidungen über Visa bzw. Einreiseund Arbeitserlaubnisse in Bezug auf für die Leistung wesentliche Mitarbeiter der Vertragsparteien oder Arbeitsunruhen (insbesondere Streik, Aussperrung und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen).
(3)  Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß und berechtigt beide Parteien sofern die höhere Gewalt nicht länger als 6 Monate andauert insbesondere nicht zu Kündigung, Rücktritt oder Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung. Die Parteien verpflichten sich vielmehr dazu, einen neuen Termin für die Durchführung unserer Leistung zu finden, soweit dies nicht einer der Parteien aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1)  Auf diese AGB sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, Anwendung.
(2)  Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Hamburg. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage an dem Ort der Leistung, dem in einer vorrangigen Individualabrede festgelegten Ort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu
erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.